Untermiete liegt vor, wenn Sie als Mieter die Wohnung – oder einen Teil davon – einem Dritten gegen Entgelt überlassen. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung nicht ohne die Erlaubnis der KWG Halle unter- oder weitervermieten.
Untermiete liegt vor, wenn Sie als Mieter die Wohnung – oder einen Teil davon – einem Dritten gegen Entgelt überlassen. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung nicht ohne die Erlaubnis der KWG Halle unter- oder weitervermieten.