Bauliche Veränderungen
Grundsätzlich müssen Sie alle baulichen Veränderungen bzw. Modernisierungen in den Wohnungen der KWG Halle genehmigen lassen. Dazu zählen: das Anbringen von Außenjalousien, Markisen, Vordächern und Antennen Wanddurchbrüche, Abbruch und Einziehen von nicht tragenden Raumabtrennungen Veränderungen von Wänden, Decken und Fußböden in Form von Kunststoff- bzw. Holzverkleidungen sowie das feste Verlegen von Teppichböden Veränderungen an Türen…