Katzen
Die Haltung von Katzen ist ohne Zustimmung durch die KWG nicht gestattet. Wenn die Hausgemeinschaft keine Einwände erhebt, kann eine Katze in der Wohnung gehalten werden. Bitte beachten Sie: Es dürfen keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen für die Mitbewohner auftreten. Bitte verursachen Sie keine Verstopfungen in den Sanitärobjekten durch Katzenstreu. Verschmutzungen sollten Sie umgehend beseitigen. Außerdem…