Schäden/Reparaturen

Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung, im Haus oder in den Außenanlagen feststellen. Liegt uns Ihre Meldung vor, beauftragen wir einen Handwerker, der sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzt. Bitte ermöglichen Sie dem Handwerker zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung, um eine schnelle Schadenbeseitigung gewährleisten zu…

Lebensgefährte

Ihr Lebensgefährte soll mit in die Wohnung einziehen? Dann bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Information, damit wir den Nachzug des Partners prüfen und offiziell erlauben können.

Lärm

Lärmbelästigungen führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermieter. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch den Mieter, Geräte wie Fernseher, Radio oder Staubsauger, elektrische Küchengeräte o.ä., zu benutzen, auch wenn damit diverse Geräusche verbunden sind. Ebenso sind Sie als Mieter ohne weiteres berechtigt, Besuch zu empfangen und in der Wohnung zu feiern.…

Kündigungsfrist der Wohnung

Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt in der Regel 3 Monate. Liegt die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns vor, zählt der laufende Monat mit zur Kündigungsfrist. Liegt die Kündigung erst am 4. Werktag oder später vor, beginnt die Kündigungsfrist erst ab dem nächsten Monat zu laufen.

Kündigungsfrist der Mitgliedschaft

Der Mieter bzw. das Mitglied der Genossenschaft hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt und muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Weitere Details können Sie in § 7 der KWG-Satzung nachlesen.

Komposttonne

Wichtige Informationen zum Umgang der Komposttonne hat die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) zusammengestellt.

Abflussleitungen

Es ist untersagt, in die Toiletten und Ausgussbecken Haus- und Küchenabfälle, Windeln, Katzenstreu usw. zu werfen, da diese leicht zu Rohrverstopfungen führen und dadurch erhebliche Schäden entstehen können.

Kinderspielplätze

Private oder kommunale Kinderspielplätze für Kinder bis zu 14 Jahren sind sowohl in reinen als auch in allgemeinen Wohngebieten (erst recht natürlich etwa in Mischgebieten) nach der Rechtsprechung baurechtlich nicht nur zulässig, sondern geboten. So werden gefahrlose Spielmöglichkeiten geschaffen, die nahe an den Wohnungen liegen, in denen Kinder leben. Bitte tolerieren Sie den Lärm von…

Kinder

Schreien, Lachen, Weinen – wenn Kinder spielen, entsteht ein gewisser Lärmpegel. In einem Mehrparteienhaus ist Lärm durch Kinder im üblichen Umfang als ortsüblich anzusehen – auch dann, wenn der Lärm von einem Spielplatz ausgeht. Soweit dies nicht ausdrücklich durch Kennzeichnung untersagt ist, dürfen Kinder der Hausbewohner zusammen mit ihren Freunden auch auf gemeinschaftlichen Grundstücksflächen (z.…