Eheschließung

Sie haben geheiratet? Dann senden Sie bitte eine schriftliche Mitteilung an die KGW Halle, damit wir Ihren Ehepartner in den Mietvertrag aufnehmen können.

Ehescheidung

Im Falle einer Scheidung, kann der ausziehende Mietvertragspartner nur dann aus dem Mietverhältnis ausscheiden, wenn der geschiedene Ehepartner und der Vermieter zustimmen. Wird hier nachlässig gehandelt, können Ansprüche (z. B. auf Miete) auch gegen den Ehepartner, der bereits aus der Wohnung ausgezogen ist, geltend gemacht werden. Bitte teilen Sie uns eine solche Veränderung schriftlich mit. Gleiches trifft zu, wenn sich die Ehepartner oder andere Wohngemeinschaften entscheiden, getrennt zu leben.