Wachsamer Nachbar ist der beste Schutz
Die KWG gibt wichtige Tipps gegen Abzocker an der Haustür
Die Zahl der Betrugsstraftaten an der Haustür nimmt weiter zu. Auch in Halle. Damit Diebe, Betrüger und Abzocker keine Chance auf Erfolg haben, gibt die KWG wichtige Tipps zum Schutz vor Betrugsversuchen.
„Der beste Schutz vor Betrügern und Abzockern ist eine wachsame Nachbarschaft“, sagt Renate Stöcker vom Mieter-Service der KWG. Denn viele Kriminelle würden von ihren Opfern ablassen, wenn Zeugen bei ihren Vorhaben dazukämen. Eine beliebte Masche seien Verkäufe von Zeitschriften oder ein Spendenaufruf an der Haustür. Das Ziel dabei ist die Abfrage der persönlichen Daten inklusive einer Unterschrift. Dieses zu verhindern ist laut der Expertin sehr einfach: „Knallen Sie die Tür zu und fangen Sie an zu rufen. Lügen Sie für Ihr eigenes Wohl und lassen Sie sich nicht einschüchtern.“
Trickdiebe nutzen oft die Gutherzigkeit älterer Bürger aus. Unter dem Vorwand eines Toilettenbesuchs oder der Reparatur einer Wasserleitung verschaffen sie sich Zugang zur Wohnung. Dabei lenkt ein Täter das Opfer ab und ein zweiter durchsucht die Wohnung nach Bargeld, Schmuck oder Geldkarten. Der Expertentipp zum Schutz: Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung. Seriöse Handwerker oder die Stadtwerke kündigen den Besuch vorher an.
Eine beliebte Masche der Ganoven ist der so genannte „Enkeltrick“. Hierbei rufen die Betrüger an und geben sich als Familienmitglied in Not aus. Wegen eines Unfalls oder für eine neue Wohnung wollen die Täter Bargeld von ihren Opfern. Dieses soll dann durch einen Boten abgeholt werden. „Auf den Enkeltrick fallen leider viele rein. Sie sollten sofort Ihre Angehörigen informieren und niemals Bargeld herausgeben. Legen Sie am besten den Telefonhörer auf“, erklärt die Expertin.
Bei allen Betrugs- oder Abzockversuchen ist ein Anruf bei der Polizei sehr wichtig. Dabei sollten gerade ältere Bürger keine Scheu vor dem Notruf 110 haben. Denn nur wenn die Polizei angerufen wird, können die Ordnungshüter auch helfen. So können diese schnell reagieren und die Täter dingfest machen.
Übrigens: Auch wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, gibt es für betroffene Verbraucher noch Hoffnung. Denn Haustür-, Telefon- und Internetgeschäfte können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Der Widerruf muss dabei schriftlich und am besten als Einschreiben erfolgen.