Schreien, Lachen, Weinen – wenn Kinder spielen, entsteht ein gewisser Lärmpegel. In einem Mehrparteienhaus ist Lärm durch Kinder im üblichen Umfang als ortsüblich anzusehen – auch dann, wenn der Lärm von einem Spielplatz ausgeht. Soweit dies nicht ausdrücklich durch Kennzeichnung untersagt ist, dürfen Kinder der Hausbewohner zusammen mit ihren Freunden auch auf gemeinschaftlichen Grundstücksflächen (z. B. auf Grünflächen oder im Garagenbereich) spielen. Weitere Informationen finden Sie unter Lärm.