Gärten und Grünanlagen dienen der Verschönerung der Wohnanlagen und der Steigerung der Wohnqualität. Die Kosten für die Pflege von Gärten und Grünanlagen gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Gärten und Grünanlagen dienen der Verschönerung der Wohnanlagen und der Steigerung der Wohnqualität. Die Kosten für die Pflege von Gärten und Grünanlagen gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten.