Grundsätzlich müssen Sie alle baulichen Veränderungen bzw. Modernisierungen in den Wohnungen der KWG Halle genehmigen lassen. Dazu zählen:
- das Anbringen von Außenjalousien, Markisen, Vordächern und Antennen
- Wanddurchbrüche, Abbruch und Einziehen von nicht tragenden Raumabtrennungen
- Veränderungen von Wänden, Decken und Fußböden in Form von Kunststoff- bzw. Holzverkleidungen sowie das feste Verlegen von Teppichböden
- Veränderungen an Türen und Fenstern
- Neuverlegen von Elektro- und Sanitärleitungen einschließlich Fliesen oder Umbauten im Bad
- Veränderungen der Heizungsmöglichkeiten
Falls Ausstattungsgegenstände repariert bzw. erneuert werden müssen, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Die KWG Halle entscheidet dann darüber, wann etwas wo erneuert werden kann.